Sterbefall - Beerdigung
Der Tod eines lieben Menschen trifft uns oft plötzlich und unvorbereitet. Kurzfristig müssen Entscheidungen und Formalitäten geklärt werden. Im Folgenden möchten wir Ihnen Informationen geben, was bei einem Todesfall zu tun ist.
Einen Totenschein ausstellen lassen
Unmittelbar nach dem Tod eines Menschen muss ein Arzt verständigt werden, damit ein Totenschein ausgestellt werden kann. Falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist, informieren Sie über die Rettungsleitstelle (112) den Notarzt. Dieser kommt schnell und unbürokratisch. (Im Krankenhaus, Altenheim usw. müssen sich Angehörige darum nicht kümmern).
Wer ist zu benachrichtigen, wenn jemand verstorben ist?
- Verwandte verständigen
- Nachbarn können unterstützend und helfend da sein
- Pfarramt Seelsorger können Ihnen helfen und mögliche Termine für die Beisetzung geben.
- Bestatter übernimmt auf Wunsch alle organisatorischen Erledigungen
Abschied nehmen
Der Leichnam darf mindestens 24 Stunden in der Wohnung bleiben. Das Abschiednehmen und Verweilen beim Toten ist wertvoll und unwiederbringlich!
Die „Totenwache“ z.B. schenkt Zeit für den Abschied.
Sie können den Verstorbenen flach betten, seine Augen schließen, das Kinn mit einem kleinen Kissen abstützen.
Kirchliche Beisetzung
Wenn Sie eine kirchliche Beisetzung und einen Trauergottesdienst in unseren Pfarrgemeinden wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung. Sie erreichen uns im Pfarrbüro, Saarstraße 3, 63739 Aschaffenburg, unter der Telefon-Nr. 06021 / 22 33 2.
Sollte niemand erreichbar sein, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir werden Sie umgehend zurückrufen um ein Trauergespräch mit Ihnen zu vereinbaren, den Zeitpunkt der Beisetzung festzulegen sowie die Gestaltung der Trauerfeier zu besprechen.
Wenn Sie es wünschen, findet in den Tagen nach der Trauerfeier ein Gebetsgedenken für den Verstorbenen im Gemeindegottesdienst statt. Das bedeutet, dass im Gottesdienst eine Fürbitte für den Verstorbenen gebetet wird und die versammelte Gemeinde des Verstorbenen besonders gedenkt. Zu diesem Gebetsgedenken sind alle Angehörigen und Trauergäste eingeladen. Ein Requiem wird in der Pfarreiengemeinschaft nur noch selten gefeiert. Es findet statt, wenn eine sehr große Trauergesellschaft zu erwarten ist, oder auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen.
Einen Bestatter wählen
Der Bestatter übernimmt auf Wunsch alle organisatorischen Erledigungen wie Todesanzeige, Sterbebilder, Benachrichtigungen. Der Bestatter spricht auch den Termin für die Beisetzung mit dem Pfarrer ab. Ist der Termin durch den Pfarrer bestätigt, können Sie den Bestattungstermin an ihre Verwandten und Bekannten weitergeben.