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In der Vergangenheit war das Benefiz-Weihnachtskonzert des Lions Clubs in der Herz Jesu Kirche immer ein Garant für ein ausverkauftes Haus.

Zu unserem größten Bedauern darf dieses Jahr aus Pandemie-Gründen kein Konzert stattfinden.

Um Ihnen, liebes Publikum, trotzdem eine musikalische Einstimmung auf das Weihnachtsfest bieten zu können, haben wir eine Auswahl der schönsten Konzertstücke aus den letzten 15 Jahren für Sie arrangiert. Begleitet von stimmungsvollen, weihnachtlichen Szenen ist so ein wunderschönes Musikvideo, zusammengestellt von Barbara Keller und moderiert von Barbara Karl, entstanden, welches wir Ihnen sehr ans Herz legen. Der exzellente Kammerchor Ars Antiqua unter der Leitung von Stefan Claas ist ebenso mit von der Partie wie der Kinder- und Jugendchor sowie das Collegium Musicum und viele ausgezeichnete Solisten. Freuen Sie sich auf musikalische Perlen, die höchsten Klassik-Genuss versprechen!

Das Video, das in Kooperation mit dem Funkhaus Aschaffenburg erstellt wurde, ist am 4. Adventswochenende ab 17.00 Uhr bis zum 2. Weihnachtsfeiertag im Internet unter www.primavera24.tv zu sehen.

Auch wenn es kein Livekonzert geben wird, möchten wir natürlich auch dieses Jahr ein soziales Projekt fördern: Wir lassen unseren digitalen „Spendenhut herumgehen“ zugunsten der Wohnraumunterstützungsprojekte der Marielies-Schleicher-Stiftung für Frauen und Kinder in Not. Wir sagen schon jetzt herzlichen Dank!

Für Ihre Spende verwenden Sie bitte folgende Kontoverbindung:

IBAN DE67 7956 2514 0001 4572 50

Kontoinhaber: Musikfreunde Lions Club

Nach zehn Jahren verabschiedet sich Wiltrud Walk aus dem Krankenhaus-Besuchsdienst.

Zehn Jahre lang hat Wiltrud Walk aus St. Pius mindestens einmal monatlich Patienten aus der Pfarreiengemeinschaft Zum guten Hirten im Klinikum besucht. Die 77-Jährige hat den kranken Menschen dort die Grüße und Genesungswünsche aus ihrer Heimatpfarrei übermittelt und für alle ein gutes Wort gehabt. In diesen zehn Jahren hat sich Wiltrud Walk sehr viele Sorgen und Nöte angehört und versucht, die Patienten zu ermutigen, ihnen die Angst vor der Krankheit zu nehmen, sie aufzubauen.

Mitten auf dem Vorplatz der Herz-Jesu-Kirche, mitten im Trubel des Alltags und mitten im stürmischen Wind zur Ruhe kommen und sein Herz öffnen für die Liebe und die göttliche Kraft: das war Ziel des meditativen Gottesdienstes, zu dem Gemeindereferentin Eva Meder-Thünemann vor kurzem unter freiem Himmel eingeladen hatte. Gut 40 Besucher, verteilt auf zwei Veranstaltungen, besuchten die Auszeit im Rahmen der City-Pastoral. Sie stand unter dem Motto „An der Quelle“.

Nachstehende Information hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 26.04.2020 veröffentlicht:

Coronavirus

Informationen für die Eltern

Die Zahl der Erkrankungen am Coronavirus in Bayern ist nach wie vor hoch. Deshalb wurde die bisher geltende Allgemeinverfügung verlängert. Kinder dürfen daher vorerst bis einschließlich 10. Mai 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte, die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt, betreten. Damit entfallen derzeit die regulären Betreuungsangebote. Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn

• ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder

• eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender erwerbstätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder

• ein Erziehungsberechtigter als Abschlussschüler/-in gemäß Ziffer 2.4 der Allgemeinverfügung aufgrund der Teilnahme am Unterricht an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Voraussetzung der Notbetreuung ist, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

Insbesondere, kann das Kind aufgenommen werden,

• wenn der Partner aufgrund eigener Erwerbstätigkeit die Kinderbetreuung nicht übernehmen kann,

• wenn der Partner zwar zuhause ist, aber bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen kann. Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen.

Voraussetzung der Notbetreuung ist weiter, dass das Kind

• keine Krankheitssymptome aufweist, dabei geht es nicht nur um Symptome einer Erkrankung an COVID-19, sondern um Krankheiten jeglicher Art. Kranke Kinder gehören nicht in eine Kindertageseinrichtung, dies gilt in normalen Zeiten und erst recht in Zeiten der Corona-Pandemie

• nicht in Kontakt zu am Coronavirus infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und

• keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die
• der Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung),
• der Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem),
• der Kinder-und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas)
• der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
• der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
• der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
• der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
• der Versorgung mit Drogerieprodukten,
• des Personen-und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),
• der Medien (insbesondere Nachrichten-und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation),
• der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung und
• der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen sowie
• die Schulen (Notbetreuung und Unterricht).

Es handelt sich hierbei um keine abschließende Auflistung aller Tätigkeiten, die zur kritischen Infrastruktur gehören können. Die Tätigkeitsfelder werden laufend angepasst. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Tätigkeit zur kritischen Infrastruktur gehört, wenden Sie sich bitte an die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Einrichtung, die Ihr Kind besucht. Bei Zweifeln hält diese Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt.

Im Rahmen der Notbetreuung gelten Sie als alleinerziehend, wenn das Kind mit Ihnen in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Dabei kommt es darauf an, wo das Kind bzw. die volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Als alleinerziehend im Sinne der Allgemeinverfügung gilt man auch, wenn der andere Elternteil aus gesundheitlichen Gründen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Es muss sich dabei um gewichtige Gründe handeln, z. B. Krankenhausaufenthalt, Bettlägerigkeit oder Entbindung. Kein Grund ist die berufsbedingte Abwesenheit des anderen Elternteils (z B. ein Elternteil arbeitet die ganze Woche in einer anderen Stadt etc.).

Es kommt bezüglich der Berechtigung zur Notbetreuung von Alleinerziehenden nur auf die Erwerbstätigkeit, nicht auf die Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur an. Die Kinder, die die Einrichtung nach dieser Regelung besuchen dürfen, werden in der Einrichtung betreut, die sie gewöhnlich besuchen. Jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringt stellt eine entsprechende Betreuung sicher.

Der Bayerischen Staatsregierung ist bewusst, dass die Betretungsverbote Eltern vor größte Herausforderungen stellen. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihren Beitrag zum Infektionsschutz.
Wenn Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht zur Arbeit erscheinen können, gilt Folgendes:
Ist Ihr Kind selbst erkrankt, können Sie nach Krankenversicherungsrecht einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Geregelt ist das im § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Voraussetzung ist, dass Mutter oder Vater nach ärztlichem Zeugnis zur Betreuung ihres erkrankten und ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes von der Arbeit fernbleiben, eine andere Vertrauensperson zur Betreuung nicht zur Verfügung steht und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für die Dauer des Bezugs von Kinderkrankengeld – für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstagen im Jahr – besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit gegen den Arbeitgeber. Für Fragen sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden.

Ist Ihr Kind gesund und können Sie nicht zur Arbeit erscheinen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren. Oft kann in solchen Situationen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Zu denken ist etwa an Urlaub oder an einen Abbau von Überstunden. Gegebenenfalls kann auch von zu Hause aus im Homeoffice gearbeitet werden, wenn das im Betrieb zulässig ist. Je nach individueller Situation wäre zum Beispiel auch überlegenswert, mit dem Arbeitgeber eine vorübergehende Arbeitszeitreduzierung zu vereinbaren, um Beruf und Kinderbetreuung besser unter einen Hut zu bringen. Sofern Sie bereits in Teilzeit arbeiten, kann eventuell auch eine vorübergehende Änderung Ihrer Arbeitszeitverteilung ein hilfreicher Schritt sein, beispielsweise könnten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie an bestimmten Tagen, an denen die Kinderbetreuung anderweitig sichergestellt ist, länger arbeiten und im Gegenzug an anderen Tagen zuhause bleiben.
Wichtig ist deshalb auf jeden Fall, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, aufeinander zuzugehen und gemeinsam zu klären, welche Lösung für alle Beteiligten am besten ist.


Sofern Sie aufgrund der nötigen persönlichen Kinderbetreuung Gehaltseinbußen erleiden, haben Sie gegebenenfalls einen Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 a Infektionsschutzgesetz. Für Entschädigungsansprüche nach § 56 Absatz 1a IfSG sind in Bayern grundsätzlich die Bezirksregierungen zuständig. Wir bitten, hier jedoch einstweilen von Anfragen abzusehen, weil das erforderliche Fachverfahren derzeit erst erstellt werden muss. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales arbeitet hieran mit Hochdruck. Sobald das Verfahren, das einfach zu handhaben sein soll und eine zügige Abwicklung von Anträgen gewährleisten soll, zur Verfügung steht, wird dies sofort öffentlich kommuniziert werden.


Für die Frage, ob trotz Betretungsverbot weiterhin Elternbeiträge zu entrichten sind, gilt:
Der Freistaat Bayern ist an der Entscheidung der Träger, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge erhoben werden, nicht beteiligt. Die Zahlung von Elternbeiträgen richtet sich im Grundsatz nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag bzw. bei öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnissen auch nach der Regelung in den Satzungen. Enthalten diese keine wirksam vereinbarten Regelungen gilt kraft Gesetzes, dass bei Nichterbringung der Dienstleistung der Anspruch auf die Zahlung der Elternbeiträge entfällt.

Ein Konzept zur Entlastung von Elternbeiträgen wird derzeit innerhalb der Staatsregierung abgestimmt, Details werden in Kürze veröffentlicht. Wir gehen daher davon aus, dass in der Regel derzeit keine Beiträge erhoben werden, auch wenn die Entscheidung am Schluss Ihr Träger treffen muss. Für weitere Einzelheiten bitte wir Sie noch um etwas Geduld, diese werden noch im April bekannt gegeben. Danach können Sie sich an den Träger Ihrer Einrichtung wenden und die genauen Details in Ihrem konkreten Fall erfragen.

Den Pfarrbrief Ostern 2020 finden Sie zum Nachlesen hier:
https://zum-guten-hirten-aschaffenburg.de/aktuelles/pfarrbrief

Seit Ende letzter Woche werden Schutzhauben für die Mitarbeiter der Pflegedienste der Caritas genäht.

Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich an das Pfarrbüro wenden, Tel. 06021 22332

Michael Markert

Der Malteser Hilfsdienst hat folgende Mitteilung veröffentlicht:

Letzte Hilfe Kurse finden nicht statt:

Malteser Hospizdienst bietet telefonisch Beratung und Information an Aschaffenburg.

Aufgrund der Corona-Krise können die Malteser ihre regelmäßigen vierstündigen „Letzte-Hilfe-Kurse“ nicht anbieten, in denen Themen wie „Sterben als Teil des Lebens“, „Vorsorgen und Entscheiden, „Leiden lindern“ und „Abschied nehmen“ angesprochen werden. Die Fragen diesbezüglich bleiben aber, vielleicht durch die aktuelle Lage mehr denn je. Menschen dürfen ihre pflegebedürftigen Angehörigen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser nicht besuchen, bei Todesfällen ist es schwierig, Abschied zu nehmen, Beerdigungen finden nur im kleinsten Familienkreis statt, es gibt kein Requiem oder den anschließenden Leichenschmaus/Tröster. „Diese Rituale und Begegnungen fehlen einfach den Menschen“, so die Hospizkoordinatorinnen Christina Gripp und Ilona Englert vom Malteser Hospizdienst Aschaffenburg. Angehörige fühlen sich allein gelassen mit ihren Fragen und haben großen Gesprächsbedarf. Deshalb bieten die Malteser allen Interessierten, Betroffenen und Angehörigen an, sich telefonisch bei ihnen zu melden. „Wir wollen ermutigen, einem sterbenden Angehörigen, Freund, Nachbarn offen und anteilnehmend zu begegnen, auch mit dem im Moment gebotenen physischen Abstand“, betonen die beiden erfahrenen Hospizkoordinatorinnen. Mehr zu diesem Angebot: Malteser Hospizdienst, Schönbornstr. 38, 63741 Aschaffenburg, Telefon 06021/4161-18 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.malteser-aschaffenburg.de

Christlich und engagiert: Die Malteser setzen sich für Bedürftige ein. Hilfe für mehr als zwölf Millionen Menschen pro Jahr weltweit • 69.000 Engagierte in Ehren- und Hauptamt • an mehr als 700 Orten • 1 Mio. Förderer und Mitglieder

Weitere Informationen: Christina Gold, Pressesprecherin Malteser Hilfsdienst e.V. Diözese Würzburg Tel: 0931/45 05-221, Mobil: 0171/2291445 Fax: 0931/45 05-229 mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.malteser-unterfranken.de

Mit Foto symbolisch an Gottesdiensten der Kar- und Osterzeit teilnehmen

Um über die Kar- und Osterfeiertage wenigstens symbolisch von Angesicht zu Angesicht mit seiner Gemeinde Gottesdienst zu feiern, möchte Pfarrer Florian Judmann eine Fotoaktion durchführen. Die Pfarreiengemeinschaft Zum guten Hirten bittet alle, die mitmachen möchten, per E-Mail um ein Foto von sich oder der ganzen Familie. Die Bilder werden im Pfarrbüro ausgedruckt und in dem Raum aufgehängt, in dem der Pfarrer seit der Corona-bedingten Absage öffentlicher Gottesdienste regelmäßig die Heilige Messe feiert. Losgehen soll es mit dem Palmsonntag, 5. April. Auf das Foto können kurze Ostergrüße, Gebetsanliegen oder Bitten geschrieben werden, teilt der Pfarrer mit. Die Bilder werden ausschließlich für diese Aktion verwendet. Bitte bis spätestens 4. April per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden oder in Papierform in den Briefkasten des Pfarrbüros in der Saarstraße 4 werfen. comü

 

TV Mainfranken sendet täglich um 11.00 Uhr und am Sonntag um 10.00 Uhr den Gottesdienst live aus Würzburg.

Anlässlich der weltweiten Krise um das Corona-Virus veröffentlichen der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland, Metropolit Augoustinos, das gemeinsame Wort „Beistand, Trost und Hoffnung“.

Liebe Mitchristinnen und Mitchristen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die gegenwärtigen Tage sind geprägt von der krisenhaften Gesamtsituation, die durch die Verbreitung des Corona-Virus hervorgerufen wird. Das Bemühen, die Verbreitung dieser Krankheit zu verlangsamen, führt zu drastischen Maßnahmen. Jede und jeder von uns ist konkret betroffen.

Da wir dieses Bemühen selbstverständlich unterstützen und uns an die staatlichen Vorgaben konsequent halten wollen, wurden auch gemeindliche Veranstaltungen abgesagt und kirchliche Einrichtungen weitgehend geschlossen. Sie können sicher nachvollziehen, wie schwer es uns gefallen ist, in diesen beunruhigenden Zeiten alle öffentlichen Gottesdienste auszusetzen. Gerade in schweren Zeiten ist es für uns Christen eigentlich unabdingbar, die Nähe Gottes zu suchen, indem wir uns zu gemeinsamen Gebeten und Gottesdiensten versammeln.
Und doch ist dieser Verzicht notwendig, um die Pandemie so weit als irgend möglich einzugrenzen, deren schwerwiegende Auswirkungen wir alle persönlich zu spüren bekommen. Uns alle treffen die Einschränkungen. Manche sind selbst oder in ihrem Umfeld von Erkrankung, schweren Krankheitsverläufen oder gar Tod betroffen. Viele sind aufgrund des gesellschaftlichen Stillstands in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und mit großen Zukunftssorgen konfrontiert. Auch wenn die Gottesdienste derzeit nicht stattfinden können, können Sie sich – das möchten wir Ihnen zusagen – unserer solidarischen Unterstützung, unseres persönlichen Beistands und unseres Gebetes gewiss sein.

Wie alle unverschuldete Not, die über die menschliche Gemeinschaft kommt, so kennt auch diese Krise keine Gerechtigkeit. Sie trifft die einen nur ganz am Rande, die anderen, oft genug die Schwachen, aber mit aller Härte. Deshalb, aber auch wegen der notwendigen Isolation der Menschen, sind das Füreinander-Dasein und die Solidarität in dieser Zeit so unabdingbar, um das humane Angesicht unserer Gesellschaft nicht zu entstellen oder gar zu zerstören. Unser großer Dank gilt allen im Gesundheitswesen, Ärztinnen und Ärzten, Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern und Freiwilligen, die oft bis zur Erschöpfung dafür sorgen, dass die Erkrankten die bestmögliche Versorgung erhalten.

Gerade weil in diesen Tagen viele Grenzen und Barrieren zwischen Menschen errichtet werden müssen, dürfen die Grenzen nicht in den Herzen hochgezogen werden. In einer solch existenziellen Krise, in der auch die gesellschaftlichen Institutionen spürbar an ihre Grenzen stoßen, kommt es auf jede und jeden Einzelnen an. Aber nicht, weil sich jeder dann selbst der Nächste ist und jeder für sich allein kämpft, sondern weil jedes offene Ohr, jedes freundliche Wort und jede helfende Hand besonders zählen und viel bedeuten. Es tut in der Seele gut zu sehen, wie viel gelebte Humanität es angesichts dieser Krise in unserer Gesellschaft gibt! An vielen Orten haben sich spontan Freiwillige bereit erklärt, Einkäufe für ältere oder kranke Nachbarn zu erledigen oder Kinder zu betreuen, deren Eltern weiterhin ihrem Beruf nachgehen müssen. Auch in unseren Gemeinden gibt es viele, die mit Telefongesprächen, EMails und anderen Medien den sozialen Kontakt aufrechterhalten und die Gemeinschaft stärken. Dazu gehören auch die vielen Gebetsgruppen, die sich über das Internet verabreden.

Die gegenwärtige Pandemie hat weltweite Ausmaße. Sie betrifft nicht nur uns, sondern auch die Menschen in den Kriegsregionen des Nahen Ostens, insbesondere Syriens, und in den Flüchtlingslagern. Da hier Schutzmaßnahmen weitgehend fehlen, ist ihr Risiko zu erkranken sogar noch größer. Deshalb dürfen wir auch sie nicht aus dem Blick verlieren.

Als Christen sind wir der festen Überzeugung: Krankheit ist keine Strafe Gottes – weder für Einzelne, noch für ganze Gesellschaften, Nationen, Kontinente oder gar die ganze Menschheit. Krankheiten gehören zu unserer menschlichen Natur als verwundbare und zerbrechliche Wesen. Dennoch können Krankheiten und Krisen sehr wohl den Glauben an die Weisheit und Güte Gottes und auch an ihn selbst erschüttern. Krankheiten und Krisen stellen uns Menschen vor Fragen, über die wir nicht leicht hinweggehen können. Auch wir Christen sind mit diesen Fragen nach dem Sinn menschlichen Leids konfrontiert und haben keine einfachen Antworten darauf. Die biblische Botschaft und der christliche Erlösungsglaube sagen uns Menschen jedenfalls zu: Gott ist ein Freund des Lebens. Er liebt uns Menschen und leidet mit uns. Gott will das Unheil nicht. Nicht das Unheil hat darum das letzte Wort, sondern das Heil, das uns von Gott verheißen ist.

Wir Menschen sind verwundbar und verletzlich. Das wird uns in diesen Tagen schmerzhaft bewusst. Deshalb ist es zutiefst menschlich, Verunsicherung und Angst zu spüren, wenn das gesellschaftliche Leben zum Stillstand kommt, der Kontakt zu Freunden drastisch eingeschränkt wird, alle Planungen von heute auf morgen durchkreuzt werden und wir nicht wissen, was in den nächsten Wochen sich ereignen wird. Der auferstandene Christus, den wir in einigen Tagen wieder feiern werden, ruft nach dem Zeugnis des Evangeliums den Menschen in solcher Bedrängnis zu: „Fürchtet euch nicht!“ (Mt 28,5) Dieser Trost ermutigt uns, angesichts der Not und der Angst nicht in Verzagtheit zu verharren, sondern Hoffnung und Zuversicht zu schöpfen. Und Gott ist uns Menschen auch dann nahe, wenn wir nicht selbstsicher und souverän sind, sondern unsicher tastend, suchend und fragend. Wer sich von dieser Hoffnung leiten lässt, vermag anderen Beistand, Trost und Hoffnung zu spenden.

Wir Christen bereiten uns in der augenblicklichen Fasten- und Bußzeit auf das Osterfest vor. Dabei weist ein Wort aus dem alttestamentlichen Buch Jesaja uns in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es nicht das rechte Fasten ist, „wenn man den Kopf hängen lässt wie ein Schilf“. Dagegen ermutigt uns der Prophet, die „Fesseln des Unrechts zu lösen“ und uns den Notleidenden zuzuwenden, und zeichnet eine Verheißung Gottes an den Horizont: „Dann wird dein Licht hervorbrechen wie das Morgenrot und deine Heilung wird schnell gedeihen.“ (vgl. Jes 58,5–8)

Liebe Mitchristinnen und Mitchristen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

all jenen, die unter den äußeren Umständen schwer zu leiden haben, wünschen wir in den kommenden Tagen und Wochen alle Kraft und die nötige Hilfe. Denen, die erkranken und an Krankheiten leiden, wünschen wir Linderung und, wenn möglich, baldige Genesung. Diejenigen aber, die sterben, empfehlen wir der Güte und Barmherzigkeit Gottes. Er möge sie aufnehmen in sein Leben.

In diesen Zeiten der Verunsicherung begleiten Sie alle unsere Gebete und Segenswünsche!

Bleiben Sie behütet an Leib und Seele. Gott segne Sie!

Bonn und Hannover, den 20. März 2020

Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Landesbischof Dr. Heinrich-Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Metropolit Augoustinos, Vorsitzender der Orthodoxen Bischofskonferenz in Deutschland

Liebe Seniorinnen und Senioren,

alles hat seine Zeit, Zeit zum Lachen, Zeit zum Weinen, Zeit zum Glücklich sein, Zeit zum Lieben, Zeit zum Traurig sein.

Zeit für CORONA war nicht vorgesehen. Aber nun ist sie da die Corona Zeit. Wir aber, die schon ein Alter erreicht haben, können es sich nicht leisten, Zeit zu verschenken, zu vertun. Darum wollen wir diese Zeit nutzen.

Man könnte mal die alten Fotoalben heraus holen und nachsehen,was so alles passiert ist in vergangenen Zeiten. Es waren doch lange Jahre. Wir haben viele Reisen gemacht, dies und das erlebt und genossen. Also man nennt es schwelgen in Erinnerungen.

Schallplatten und CD anhören, ein Buch lesen, alles, wofür wir sonst keine Zeit hatten.und dann auch innerlich ein wenig aufräumen.

Habe ich etwas versäumt, kann ich jemanden durch einen Anruf froh machen? Oder vielleicht einem lieben Menschen einen Brief schreiben?

Sie merken schon,es muss nicht ganz so trostlos sein. Es gibt noch vieles, was man tun kann.

Ich schlief und träumte, das Leben sei Freude.

Ich erwachte und sah, das Leben war Pflicht.

ich handelte und siehe, die Pflicht ist Freude.

Rabindranath Tagore

Alles Gute, passen Se gut auf sich auf

Ihre Seniorenleiterinnen Gisela Kirchen und Margot Erhard

 

Auf dich vertrau ich und fürcht mich nicht

Im Marienmonat Mai locken wunderschöne Marien-oder auch Frühlingslieder. Das Taize-Lied "Meine Hoffnung und meine Freude", das Gemeindereferentin Eva Meder-Thünemann in den letzten Wochen immer morgens um 8.00 Uhr gesungen hat, mündet jetzt in andere Gesänge. Herzlichen Dank an alle, die mitgesungen haben. Wir sehen uns ja nun so allmählich auch in den Gottesdiensten wieder. Die täglichen Impulse auf der Homepage laufen aber weiter bis Pfingsten.

Rosenkranzgebet voller Licht

Diakon Loidl betet ab heute täglich um 15.00 Uhr privat (nicht öffentlich, nicht in der Kirche) den Lichtreichen Rosenkranz (Gotteslob 4,B 4). Im Anschluss spendet er für alle Betenden den Segen. Er freut sich auf die Verbundenheit mit allen, die gerade jetzt den Trost des Gebetes und der Gemeinschaft suchen. Vielleicht ist dies auch eine Chance für Menschen, die den Gebetsschatz des Rosenkranzes noch nicht für sich entdeckt haben. Wer keine Zeit oder Ruhe findet, aktiv mitzubeten, ist trotzdem in das Gebet mit eingeschlossen Alle sind willkommen, sich dieser Gebetsgemeinschaft anzuschließen.

 

 Kreuzweg

Diakon Deboy betet am Karfreitag um 9.00 Uhr privat den Kreuzweg im GL 683/684.Am Ende spendet er den Segen. (Nicht öffentlich, nicht in der Kirche). Außerdem betet er um 11.00 Uhr den Kinderkreuzweg Sie sind herzlich eingeladen. (Nicht öffentlich, nicht in der Kirche).Diesen finden Sie unter: https://zum-guten-hirten-aschaffenburg.de/angebote-und-gemeindeleben#zuhause-feiern.

Sie sind eingeladen, mit ihm verbunden zu beten, wo auch immer Sie sich um diese Zeit befinden.

 

Hoffnungslicht

Wir laden herzlich dazu ein, gemeinsam ein Hoffnungszeichen zu setzen. Wenn Sie dabei sein wollen, stellen Sie bitte jeden Abend um 19.00 Uhr eine Kerze ins Fenster. Beten Sie ein Vaterunser. Das Seelsorgeteam der Pfarreiengemeinschaft Zum Guten Hirten schließt sich dieser Gebetsgemeinschaft jeden Abend an. Pfarrer Judmann spendet im Anschluss den Segen  (Nicht öffentlich, nicht in der Kirche). Unsichtbar aber sicher deutlich spürbar sind wir so als Gebetsgemeinschaft miteinander verbunden. Für alle, die lange nicht mehr gebetet haben, oder die es zum ersten Mal versuchen wollen: Sie finden den Text des „Vater unser“ im Gotteslob Nr. 3,2. oder im Internet. Wer nicht täglich mitbeten kann, ist trotzdem eingeladen, sich anzuschließen, wenn es möglich ist.

Das Seelsorgeteam der Pfarreiengemeinschaft freut sich auf diese besondere Verbindung mit vielen Menschen; ganz gleich, ob Sie unseren Gemeinden angehören oder welcher Konfession.

Messfeier der Verbundenheit

Jeden Sonntag feiert Pfarrer Judmann stellvertretend für alle Gemeindemitglieder und alle, die sich zugehörig fühlen,die Messe in Verbundenheit im Geiste. (Nicht öffentlich und nicht in der Kirche)

Gotteslob Lieder zum Mitsingen bzw. Anhören und andere Stücke hat unser Organist Robert Eidenschink eingespielt:

Diese finden Sie hier:

https://soundcloud.com/user-986436769/sets/gotteslob-lieder-und-andere-stucke

 

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